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6.000 Unterschriften aus Heiligenhafen für Berlin

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Bild: Entwicklungsgesellschaft Ostholstein
6.000 Unterschriften gegen das geplante Angelverbot im Fehmarnbelt wurden nach Berlin geschickt. Bild: Entwicklungsgesellschaft Ostholstein

Innerhalb von drei Wochen haben sich rund 6.000 besorgte Bürger und Gästen aus Heiligenhafen und Fehmarn an der Initiative gegen das geplante Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt beteiligt.

Am 19. Mai 2016 wurden die Listen mit den Unterschriften von Heiligenhafen nach Berlin zur Bundesumweltministerin Dr. Hendricks geschickt.

Während sich in Berlin nichts bewegt, hat sich im Norden ein breites Bündnis gegen die Planungen des Bundesumweltministeriums (BMUB) gebildet, in den Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) in Nord- und Ostsee das Angeln generell zu verbieten. Durch das Vorhaben des BMUB sind hunderte von Arbeitsplätzen in den strukturschwachen Regionen der Nord- und Ostsee gefährdet, ohne dass die Natur dadurch einen nennenswerten Vorteil erhält.

Allein Beschränkungen für die Angelfischerei

Das BMUB begründet seine Gesetzesplanung mit der Zunahme eines undefinierten Schiffsverkehrs und daraus resultierenden Fluchtdistanzen von Wasservögeln. Zudem erhebt es den Vorwurf, die Meeresbodenstruktur würde beim Angeln zerstört und die Freizeitfischerei führe zu bestandsrelevanten Entnahmen. Für diese Begründungen erbringen Sie aber leider keinen wissenschaftlichen Nachweis. Trotz des Verbotes von Angelbooten soll jeglicher Schiffs- und Bootsverkehr uneingeschränkt bleiben. Auch Windkraftanlagen und Pipelines dürfen weiter erbaut, Abbau von Bodenschätzen weiter durchgeführt werden. Das Thünen-Institut für Ostseefischerei hat bereits im April gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz deutlich gemacht, dass die Entnahmemengen der Angler beim Dorsch bereits in der Bestandsberechnung berücksichtigt und somit Teil des Fischereimanagements der Ostsee sind. Die Erreichung der Schutzziele bzw. der Schutzgüter (Sandbänke, Riffe, Schweinswal) in der Nord- und Ostsee ist auch ohne ein Verbot der Freizeitfischerei möglich!

-pm/EGOH-

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